Nachhaltigkeit · PAI Statement

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions­entscheidungen auf Nachhaltigkeits­faktoren

ServiceInvest unterliegt der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung“), sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 06.04.2022 („Delegierte Verordnung“) und berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Diese unter folgenden Links in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31. Dezember 2025.

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