Unsere
Überzeugungen
Als Teil der Institutional Investment Group basiert das zentrale Nutzen- und Werteversprechen für die Anleger und Mitarbeiter der ServiceInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH darauf, Nachhaltigkeitsfaktoren in sämtlichen Handlungen und Dienstleistungen einen wesentlichen Stellenwert einzuräumen.
Befördert durch unsere gewonnene Marktstellung und die damit gestiegene gesellschaftliche Verantwortung – aber auch durch die generelle gesellschaftliche Entwicklung – ist es unser wesentliches Bestreben den eigenen Wirkungskreis zu nutzen, um einen bedeutsamen Unternehmensbeitrag für eine nachhaltige Umwelt und Gesellschaft zu leisten.
Deswegen hat die ServiceInvest die allgemeinen Grundsätze zur nachhaltigen Unternehmensführung in eine eigene unternehmensbezogene Nachhaltigkeitsstrategie übersetzt, die nachhaltiges Handeln in und durch unser Unternehmen verbindlich macht und zudem etwaige nachteilige Auswirkungen bei Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Zentrale Inhalte und Eckpunkte unseres Handelns sind:
- die CO2-Emission zu reduzieren und
- die Gesamtbelastung von Mietern durch reduzierte Heiz- und Nebenkosten zu senken.
- den Verbrauch von Ressourcen durch Fondsimmobilien transparent sowie
- nachhaltiges Handeln messbar
zu machen.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte.
Im Rahmen unseres Investitionsentscheidungsprozesses werden Nachhaltigkeitsrisiken im Zuge unseres Adverse Sustainable Screenings identifiziert und bewertet. Dabei prüfen wir eine Investition anhand definierter ESG-Kriterien auf Ereignisse oder Bedingungen, die sich wesentlich nachteilig auf ihren Wert auswirken können. Die Ergebnisse dieses Screenings fließen in die abschließende Investitionsentscheidung ein. Überschreiten die identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken die von uns festgelegten Wesentlichkeitsschwellen, kann dies zur Ablehnung der Investition aus Nachhaltigkeitsgründen führen.
Investitionsvorschläge werden auf wichtige negative Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren im Rahmen unseres Adverse Sustainable Screenings besonders geprüft:




Wobei wir uns in unserem Principal Adverse Impact Statement auf folgende drei Indikatoren fokussieren: (i) fossile Energieträger, (ii) Energie-Effizienz und (iii) Intensität des Energieverbrauchs. Unsere Strategien zur Feststellung und Gewichtung dieser Nachhaltigkeitsindikatoren sind in dem Statement beschrieben.
Die Ergebnisse des Adverse Sustainable Screenings fließen in die abschließende Investitionsentscheidung ein und führen im Fall der Überschreitung von Wesentlichkeitsgrenzen zu unserem Veto aus Nachhaltigkeitsgründen.
Befördert durch unsere gewonnene Marktstellung und die damit gestiegene gesellschaftliche Verantwortung – aber auch durch die generelle gesellschaftliche Entwicklung – ist es unser wesentliches Bestreben den eigenen Wirkungskreis zu nutzen, um einen bedeutsamen Unternehmensbeitrag für eine nachhaltige Umwelt und Gesellschaft zu leisten.
Dazu zählt auch die Nutzung des eigenen Einflusses (Stewardship) auf Dritte zur Optimierung des langfristigen Gesamtwerts, einschließlich gemeinsamer wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Werte, von denen die Renditen und die Interessen der Anleger und Begünstigten abhängen.
Wie wir als Institutional Investment Group im Sinne der Nachhaltigkeit verantwortungsvoll Einfluss nehmen wollen beschreibt die folgende Leitlinie:
Nachstehend erläutern wir inhaltliche Änderungen der auf dieser Internetseite veröffentlichten Angaben gemäß Art. 3, Art. 5 und Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/2088. Rein redaktionelle Änderungen ohne Auswirkung auf den Inhalt werden nicht gesondert aufgeführt.
14.08.2024 – Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen
Ergänzt wurden die Angaben zu den im Principal Adverse Impact Statement genannten Nachhaltigkeitsindikatoren sowie zu den Strategien für deren Feststellung und Gewichtung.
20.07.2026 – Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Geändert wurde die Darstellung der Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, indem sie als eigenständiger Abschnitt „Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen“ aufgeführt wird.

